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TLAS · deutschsprachige Buchhaltung

Buchführung und Steuererklärungen in Thailand, deutschsprachig betreut

Die Buchhaltungsabteilung von Thai Law & Accounting Services besteht aus TFAC-registrierten Buchhaltern und kooperierenden Wirtschaftsprüfern. Wir führen die laufenden Bücher, reichen die monatlichen Steuererklärungen ein und erstellen den Jahresabschluss. Die Zusammenarbeit läuft überwiegend online, deshalb gelten für Bangkok und die Provinzen dieselben Abläufe und Abgabefristen. Rechtsberatung und Prozessführung liegen bei der Schwesterseite tla.co.th.

Wo es bei deutschsprachigen Mandanten hakt

Häufig weicht das thailändische Buchwerk von der Auswertung ab, die die Geschäftsführung in Europa erwartet. Wir buchen nach lokalem Kontenrahmen und liefern parallel eine deutschsprachige Monatsübersicht, die ohne thailändische Kontenkenntnis lesbar ist. Belege nehmen wir digital entgegen.

Leistungen im Überblick

  • Laufende Buchführung — Buchung nach TFRS for NPAEs, Kontenplan, monatliche Auswertung auf Deutsch.
  • Steuererklärungen — Umsatzsteuer PP.30, Quellensteuer PND.3/53/54, Lohnsteuer PND.1, Körperschaftsteuer PND.50/51.
  • Lohn und Sozialversicherung — Lohnjournale, SSO-Meldungen, Abfindungsberechnung, Einkommensteuer entsandter Mitarbeitender.
  • Jahresabschluss und Prüfung — Abschlusserstellung, Einreichung beim DBD, Begleitung der Pflichtprüfung.
  • Buchhaltung für BOI-Gesellschaften — Getrennte Erfassung begünstigter Erlöse, Abgleich von Maschinenliste und Lager, Berichtsunterlagen.
  • Nachbuchung und Sanierung — Aufarbeitung offener Zeiträume, Schätzung von Zuschlägen, Ordnen versäumter Meldungen.

Handelsregistervorgänge, Arbeitserlaubnisse, arbeitsrechtliche Streitigkeiten und Gerichtsverfahren gehören nicht zu dieser Seite. Dafür ist tla.co.th (Seite der Kanzlei).

Landesweit online, vier Standorte

Buchführung, Meldungen und Lohnabrechnung erfolgen digital, dadurch betreuen wir Mandate in allen 77 Provinzen. Neben Bangkok bestehen Standorte in Khon Kaen, Udon Thani und Nong Khai; bei Produktionsmandaten im Nordosten kommen Mitarbeitende in den Betrieb. Rückfragen laufen über LINE oder E-Mail.

FAQ

Was kostet die Betreuung? Das Honorar hängt von Belegmenge, Mitarbeiterzahl, Umsatzsteuerregistrierung und dem Umfang der Nachbuchung ab. Wir kalkulieren nach Sichtung der Unterlagen und veröffentlichen keine Pauschalpreise.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb Bangkoks? Ja. Belege kommen als Scan oder per Post, die Auswertung geht zum vereinbarten Termin heraus. Provinzzuschläge gibt es nicht.

Die Buchhaltung liegt seit Jahren brach Das übernehmen wir. Zuerst erfassen wir offene Erklärungen und die zu erwartenden Zuschläge, danach legen wir die Reihenfolge der Nachbuchung fest.

Wer prüft den Abschluss? Die Pflichtprüfung übernimmt ein kooperierender CPA. Buchhaltung und Prüfung bleiben personell getrennt.

Seiten auf Deutsch

Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen

Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.

Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?

Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.

Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?

Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.

Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?

Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.

Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?

Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.

Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?

Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?

Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten

Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.

  • Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
  • Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
  • Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
  • Jahresabschlussentwurf und Fristenplan

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Kontakt: 092-0170000 · contact@thailaw-accounting.co.th · LINE @THAIL · Mo–Fr 09:00–18:00 (Mon–Fri 09:00–18:00)