Skip to main content

Board of Investment · Förderantrag

BOI ist nicht nur Steuerbefreiung — es ist die Umgehung des Foreign Business Act mit Genehmigung

Die eigentliche Attraktivität einer BOI-Förderung liegt selten in der Körperschaftsteuerbefreiung allein. Sie liegt darin, dass ausländische Investoren zu 100 % Anteile halten dürfen, Land für die Betriebsstätte kaufen können und die 4:1-Quote (vier thailändische Angestellte je Ausländer) für die Arbeitserlaubnis entfällt. Wir wählen die richtige Kategorie, bereiten die Investitionsrechnung auf und begleiten Sie bis zur Abnahme der Betriebsstätte.

Typische Kategorien für DACH-Investoren

  • A1–A2 (Hi-Tech / F&E): 5–8 Jahre Körperschaftsteuerbefreiung, importfreie Maschinen.
  • Software / Digital Services: 5 Jahre Steuerbefreiung, kein Mindestkapital 2 Mio. THB je Ausländer für WP.
  • International Business Center (IBC): 3–8 % Körperschaftsteuer, Zentralfunktionen für die Region.
  • Manufacturing (EEC): zusätzliche Anreize in der Eastern Economic Corridor-Zone.
  • Smart City / Green: neue Kategorien seit 2023 für Kreislaufwirtschaft und E-Mobilität.

Ablauf und typische Fallstricke

Der Antrag durchläuft eine Vorprüfung (2–3 Wochen), ein Hearing beim BOI-Fachausschuss (weitere 4–6 Wochen) und den Vorstandsbeschluss. Innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung muss die Gesellschaft gegründet und die Investitionszusage aktiviert werden. Häufig unterschätzte Punkte: (a) das „Machine List“-Verfahren für zollfreien Import — jedes Gerät muss vorab registriert werden; (b) die jährliche Berichtspflicht in der eMT-Datenbank; (c) getrennte Buchführung für BOI-geförderte und nicht geförderte Aktivitäten, sonst verliert der Bescheid seine Wirkung.

Zeitachse und Angebot

Realistisch dauert es vom Erstgespräch bis zur Genehmigung vier bis sechs Monate, danach bleiben sechs Monate für Gründung und Aktivierung der Investitionszusage. Den Aufwand kalkulieren wir pro Fall, weil Kategorie, Investitionsvolumen und Umfang des Business Case stark variieren; eine Preisliste wäre irreführend. Sie erhalten ein schriftliches Angebot für Vorprüfung, Vollantrag, Hearing-Begleitung und jährliche Compliance getrennt. Anfragen über LINE @THAIL, Call Center 092-0170000 oder Contact@thaiaccounting.co.th.

Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen

Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.

Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?

Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.

Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?

Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.

Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?

Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.

Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?

Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.

Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?

Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?

Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten

Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.

  • Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
  • Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
  • Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
  • Jahresabschlussentwurf und Fristenplan

Seiten für Ihre Region

Kontakt: 092-0170000 · contact@thailaw-accounting.co.th · LINE @THAIL · Mo–Fr 09:00–18:00 (Mon–Fri 09:00–18:00)