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Monatliche Buchhaltung · Bookkeeping

Ein thailändischer Buchhaltungsmonat, der auch im deutschen Konzernbericht funktioniert

Deutsche Muttergesellschaften erwarten monatliche Zahlen nach HGB-Logik, während das thailändische Revenue Department parallel auf PP.30, PND.3/53 und PND.1 besteht. Wir führen die Bücher so, dass beide Seiten dieselbe Wahrheit lesen — Belege werden auf Deutsch kommentiert, Konten laufen unter TFRS, und der Konzernbericht kommt als Mapping-Tabelle mit.

Was jeden Monat passiert

  • Belegannahme über einen geschützten Kanal (E-Mail-Postfach oder LINE-Gruppe) mit deutschsprachigem Bearbeiter.
  • Prüfung der Eingangsrechnungen auf vollständige Tax-Invoice-Angaben — sonst kein Vorsteuerabzug.
  • Elektronische Meldung PP.30 (VAT) bis zum 15. und PND.3/53 (WHT) bis zum 7. des Folgemonats.
  • Lohnabrechnung inklusive Sozialversicherung (SSO 5 % Arbeitnehmer / 5 % Arbeitgeber, gedeckelt) und PND.1.
  • Bilingualer Managementbericht: GuV, Cashflow, Steuerübersicht, Erläuterung von Abweichungen > 10 %.

Drei typische Altlasten aus der Vorgänger-Buchhaltung

1) Vorsteuer aus Kassenbons. Ohne Firmenname und Tax-ID auf dem Beleg erkennt die Finanzverwaltung die Vorsteuer nicht an — wir sortieren solche Belege im Eingang aus und beschaffen konforme Rechnungen.

2) Konzernumlagen und Lizenzgebühren. Ohne wirksamen Servicevertrag springt die Quellensteuer von 3 % auf 15 % und die Betriebsprüfung greift bis drei Jahre zurück. Wir formulieren die Verträge im Einklang mit dem DBA Deutschland-Thailand.

3) Zinsloses Gesellschafterdarlehen. Das Revenue Department fingiert einen marktüblichen Zinssatz und erhöht die Körperschaftsteuer. Wir dokumentieren einen MLR-basierten Zinssatz und einen internen Darlehensvertrag.

Preise und Haftungsgrenzen

Alle Fristen sind in einem gemeinsamen Kalender sichtbar, auf den die Geschäftsführung Zugriff hat. Verpassen wir einen Termin aus eigenem Verschulden, übernehmen wir den Säumniszuschlag. Der Monatspreis richtet sich nach dem Belegvolumen — keine „Eilzuschläge“ am Quartalsende.

Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen

Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.

Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?

Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.

Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?

Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.

Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?

Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.

Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?

Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.

Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?

Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?

Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten

Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.

  • Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
  • Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
  • Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
  • Jahresabschlussentwurf und Fristenplan

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