Liquidation · deutschsprachiger Desk
Eine stillgelegte Gesellschaft verursacht in Thailand weiter Pflichten und Bussen
Den Buchhalter abzubestellen und das Land zu verlassen ist die teuerste Variante. Die Gesellschaft bleibt eingetragen, die Einreichungspflicht bleibt bestehen, Versäumniszuschläge laufen weiter, und die Verantwortung trifft den Geschäftsführer persönlich — spätestens bei der nächsten Registereintragung in Thailand wird das sichtbar. Die Liquidation ist ein Verfahren mit festgelegter Reihenfolge, das man einmal vollständig durchziehen sollte.
Die Reihenfolge der Schritte
- Gesellschafterbeschluss über die Auflösung und Bestellung des Liquidators
- Registrierung des Beschlusses, Bekanntmachung und Gläubigerinformation
- Abwicklung der Arbeitsverhältnisse einschliesslich Abfindungen
- Prüfung des Abschlusses zum Liquidationsstichtag
- Abmeldung von der Umsatzsteuer und steuerliche Freigabe
- Verteilung des restlichen Vermögens und Schliessung der Bankkonten
- Schlussbericht des Liquidators und Löschung im Handelsregister
Realistische Dauer
Eine Gesellschaft mit gepflegter Buchhaltung und ohne Vermögen ist in etwa vier bis sechs Monaten gelöscht. Offene Jahre, unklare Verrechnungskonten des Gesellschafters oder ein grösseres Vorsteuerguthaben verlängern das Verfahren deutlich, weil dann eine Prüfung am Ende praktisch feststeht. Die Abfolge lässt sich nicht umstellen: die Bank schliesst das Konto nicht vor der steuerlichen Freigabe, und ohne Schlussbericht erfolgt keine Löschung.
Worauf am Ende besonders geschaut wird
Die letzten Perioden stehen im Fokus: Verkauf von Anlagegütern an Nahestehende unter Wert, Ausbuchung von Forderungen ohne Nachweis, Entnahme des Restguthabens durch den Geschäftsführer ohne Grundlage. Solche Vorgänge müssen vor Einreichung des Schlussabschlusses erklärt sein, sonst entsteht eine Nachforderung, wenn die Gesellschaft schon gelöscht ist — und adressiert wird dann die vertretungsberechtigte Person.
Verfahren, die auf halbem Weg stehengeblieben sind
Häufig übernehmen wir Fälle, in denen die Auflösung eingetragen, der Schlussabschluss aber nie eingereicht wurde. Dieser Zustand löst sich nicht von selbst. Wir rekonstruieren die Historie aus den Registerauszügen, bestimmen die fehlenden Jahre, holen die Buchhaltung nach und führen das Verfahren bis zur Löschung. Vorab erhalten Sie eine schriftliche Schätzung von Aufwand und Kosten.
Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen
Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.
Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?
Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.
Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?
Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.
Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?
Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.
Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?
Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.
Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?
Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.
Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?
Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten
Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.
- Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
- Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
- Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
- Jahresabschlussentwurf und Fristenplan
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Kontakt: 092-0170000 · contact@thailaw-accounting.co.th · LINE @THAIL · Mo–Fr 09:00–18:00 (Mon–Fri 09:00–18:00)