Steuern · deutschsprachiger Desk
Thailand kennt keine Dauerfristverlängerung — der Monat schliesst wirklich am 15.
Wer aus dem deutschsprachigen Raum kommt, rechnet mit Puffern: Fristverlängerung, Korrektur im Rahmen der Jahreserklärung, Verrechnung über das Wirtschaftsjahr. In Thailand existiert das so nicht. Jede Zahlung erzeugt im Monat der Auszahlung eine Melde- und Abzugspflicht, und wer den Termin verpasst, zahlt Zuschlag ab dem ersten Tag. Wir arbeiten deshalb mit einem festen Ablaufplan, der zwei Wochen vor dem Termin beginnt.
Die monatlichen Meldungen
- PP.30 — Umsatzsteuer, sieben Prozent, fällig am 15. des Folgemonats
- PND.3 — Quellensteuer auf Zahlungen an natürliche Personen
- PND.53 — Quellensteuer auf Zahlungen an thailändische Gesellschaften
- PND.54 mit PP.36 — Zahlungen ins Ausland, etwa Lizenzen oder Konzernleistungen
- PND.1 und SPS.1-10 — Lohnsteuer der Mitarbeiter und Sozialversicherung
Die Formulare greifen auf denselben Zahlungsstrom zu, betrachten ihn aber unterschiedlich. Eine falsch eingeordnete Rechnung wirkt sich deshalb sofort dreifach aus, weshalb die Prüfung bei der Erfassung stattfindet und nicht am Meldetag.
Konzernumlagen und Doppelbesteuerungsabkommen
Management Fees, Softwarelizenzen und Kostenumlagen an die Mutter in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lösen in Thailand Quellensteuer und zusätzlich eine Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren über PP.36 aus. Ein reduzierter Satz aus dem jeweiligen Abkommen greift nur mit einer Wohnsitzbescheinigung im Original, übersetzt und mit dem thailändischen Formular eingereicht. Wir klären das vor der ersten Überweisung, weil eine nachträgliche Erstattung erfahrungsgemäss Monate dauert.
Nachweise, die der Prüfer später sehen will
Für jeden Abzug erhält der Empfänger eine Bescheinigung, das Formular 50 Tawi. Fehlt sie, verliert der Lieferant seine Anrechnung und meldet sich Monate später — dann sind die Zahlungsunterlagen oft nicht mehr greifbar. Wir führen ein durchlaufendes Verzeichnis mit Belegnummer, Zahldatum, Einkunftsart und Betrag, sodass jede Position eines abgelaufenen Jahres in wenigen Minuten belegt ist.
Berichterstattung an die Muttergesellschaft
Neben den thailändischen Meldungen erstellen wir eine monatliche Übersicht in Euro mit den Positionen, die Ihre Konzernbuchhaltung für die Konsolidierung braucht: Steueraufwand, offene Vorsteuer, abgeführte Quellensteuer und die Abweichung zum Vorjahresmonat. Damit muss niemand in der Zentrale thailändische Formulare lesen, um zu verstehen, warum sich eine Position verändert hat.
Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen
Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.
Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?
Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.
Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?
Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.
Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?
Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.
Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?
Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.
Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?
Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.
Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?
Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten
Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.
- Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
- Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
- Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
- Jahresabschlussentwurf und Fristenplan
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