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Prüfung · deutschsprachiger Desk

In Thailand wird jede Gesellschaft geprüft — Grössenklassen gibt es nicht

Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommt, denkt in Schwellenwerten: kleine Gesellschaften bleiben prüfungsfrei. Dieses Konzept existiert hier nicht. Jede thailändische Limited braucht jedes Jahr ein Prüfungsurteil, auch die ruhende Gesellschaft ohne einen einzigen Umsatz. Der Umfang der Arbeit sinkt dann, die Pflicht selbst bleibt.

Fristen im Abschlussjahr

Bei einem Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, gilt: Die Gesellschafterversammlung stellt den Abschluss innerhalb von vier Monaten nach Jahresende fest, die Einreichung beim Handelsregister folgt innerhalb eines Monats danach, und die Steuererklärung PND.50 ist nach hundertfünfzig Tagen fällig. Praktisch heisst das, dass die Unterlagen im Februar beim Prüfer liegen müssen, denn im Frühjahr sind die Kapazitäten der Prüferbüros belegt.

Die Unterlagen, die jedes Jahr angefordert werden

  • Saldenbestätigungen der Banken zum Abschlussstichtag
  • Aufgliederung der Forderungen samt Einschätzung der Einbringlichkeit
  • Inventurliste der Vorräte
  • Verträge und Belege zu Geschäften mit verbundenen Unternehmen
  • Nachweise über Gesellschafterdarlehen und die darauf entfallenden Zinsen

Einlagen des Gesellschafters ohne schriftlichen Darlehensvertrag sind der häufigste Anlass für eine Einschränkung im Urteil: ohne Vertrag lässt sich der Zufluss nicht als Darlehen behandeln und wird steuerlich zum Ertrag.

Prüfung im eigenen Haus

Unsere Wirtschaftsprüfer arbeiten im Haus, wir vermitteln nicht an ein externes Büro weiter. Das verkürzt die Abstimmung erheblich: eine Frage zur Buchung wird innerhalb eines Teams geklärt, und Sie erhalten die Rückmeldung auf Deutsch, mit konkretem Hinweis, welcher Belegkreis geöffnet werden muss.

Anschluss an die Konzernberichterstattung

Für die Konsolidierung liefern wir zusätzlich eine Überleitung: thailändischer Abschluss, Anpassungen für Ihre Konzernbilanzierungsrichtlinie, Umrechnung in Euro oder Franken zum Stichtags- und Durchschnittskurs. Damit muss Ihre Zentrale nicht aus dem geprüften Abschluss zurückrechnen, und Rückfragen des Konzernprüfers lassen sich mit einem Dokument beantworten.

Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen

Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.

Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?

Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.

Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?

Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.

Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?

Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.

Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?

Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.

Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?

Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?

Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten

Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.

  • Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
  • Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
  • Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
  • Jahresabschlussentwurf und Fristenplan

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Kontakt: 092-0170000 · contact@thailaw-accounting.co.th · LINE @THAIL · Mo–Fr 09:00–18:00 (Mon–Fri 09:00–18:00)