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Persönliche Steuer · deutschsprachiger Desk

Ab 183 Tagen Aufenthalt ändert sich Ihr steuerlicher Status in Thailand

Wer die Gesellschaft betreuen lässt, vergisst häufig die eigene Erklärung. Die Regel lautet: mehr als hundertdreiundachtzig Aufenthaltstage im Kalenderjahr machen Sie steuerlich ansässig, und die Jahreserklärung ist bis Ende März des Folgejahres einzureichen. Visumsart und die Frage, wo ein Teil des Gehalts formal abgerechnet wird, ändern daran nichts.

Welches Formular gilt

Bei ausschliesslich Arbeitseinkommen wird PND.91 verwendet, bei zusätzlichen Miet-, Dividenden-, Zins-, Honorar- oder Gewerbeeinkünften PND.90. Der häufigste Irrtum: die einbehaltene Quellensteuer ersetze die Erklärung. Der Einbehalt ist eine Vorauszahlung; alle Einkünfte werden in einer Erklärung zusammengeführt und der bereits gezahlte Betrag erst danach abgezogen.

Überweisungen aus dem Ausland

Entscheidend ist nicht die Überweisung selbst, sondern ihre Zusammensetzung: aus welchem Jahr der Ertrag stammt, ob er im Quellenstaat versteuert wurde und ob das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz greift. Wir ordnen die Kontoauszüge nach Jahren und sammeln die Steuernachweise, damit der Transfer von Ersparnissen nicht als Ertrag des laufenden Jahres behandelt wird und die Anrechnung belegt ist.

Die wichtigsten Abzüge

  • Grundabzüge für sich selbst, Ehepartner und Kinder
  • Unterhalt der Eltern, Beiträge zur Lebens- und Krankenversicherung
  • Höchstbeträge für Spar- und Altersvorsorgefonds
  • Zinsen für das selbst genutzte Wohneigentum
  • eigener Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen

Jeder Abzug braucht einen Nachweis, und dieser Nachweis muss meist bis Jahresende beschafft sein. Wir melden Lücken im November, nicht im März, wenn nichts mehr zu ändern ist.

Stimmigkeit mit der Arbeitserlaubnis

Liegt das erklärte Einkommen deutlich unter dem Gehalt, das bei Arbeitserlaubnis und Visum angegeben wurde, wird bei der Verlängerung eine Erklärung verlangt. Wir halten drei Zahlen deckungsgleich: den monatlichen Einbehalt der Gesellschaft, die Beitragsbemessung und Ihre Jahreserklärung — und stellen bei Bedarf eine einseitige Übersicht für Arbeits- und Einwanderungsverfahren aus.

Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen

Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.

Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?

Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.

Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?

Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.

Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?

Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.

Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?

Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.

Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?

Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?

Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten

Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.

  • Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
  • Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
  • Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
  • Jahresabschlussentwurf und Fristenplan

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Kontakt: 092-0170000 · contact@thailaw-accounting.co.th · LINE @THAIL · Mo–Fr 09:00–18:00 (Mon–Fri 09:00–18:00)