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Umsatzsteuer-Registrierung · deutschsprachige Betreuung

Nicht das Formular ist die Arbeit, sondern die Bestimmung des Stichtags

Aus deutscher Sicht wirkt die Registrierung wie ein Verwaltungsakt am Anfang. In Thailand entsteht die Pflicht dagegen im laufenden Betrieb, sobald der kumulierte steuerbare Umsatz die Schwelle erreicht, und ab diesem Tag läuft eine gesetzliche Frist für den Antrag. Wir ordnen zuerst die Einzahlungen der letzten zwölf Monate nach steuerbar, steuerfrei und nicht steuerbar, halten den Stichtag fest und entscheiden dann zwischen Nachregistrierung und geplanter Anmeldung.

Drei Punkte, die über die Pflicht entscheiden

  • Umsatzstruktur: welche Zahlungseingänge steuerbar sind — eine falsche Zuordnung verschiebt die Schwelle insgesamt.
  • Vertragsform: Leistungen an die deutsche Muttergesellschaft, Weiterverkauf im Inland und Vermittlungsprovisionen werden unterschiedlich beurteilt.
  • Fristlauf: die Antragsfrist beginnt mit der Pflichtentstehung, nicht mit dem Entschluss der Geschäftsführung.

Wo Anträge in der Praxis hängen bleiben

1) Nachweis der Betriebsstätte. Der Mietvertrag muss auf die antragstellende Gesellschaft lauten; bei Untermiete gehört die Zustimmung des Hauptvermieters dazu. Bei der Ortsbesichtigung führen abweichende Hausnummern oder fehlende Beschilderung regelmäßig zur Rückgabe.

2) Satzungszweck deckt das Geschäft nicht. Fehlt die tatsächliche Tätigkeit im Unternehmenszweck, wird zuerst eine Satzungsänderung verlangt — ein zusätzlicher Verfahrensschritt. Deshalb formulieren wir den Zweck bereits bei der Gründung breit genug.

3) Vertretungsbefugnis. Aufenthalts- und Ausweisunterlagen des deutschen Geschäftsführers müssen zur unterzeichnenden Person passen; bei Vollmacht muss die Kette lückenlos sein.

Was nach der Registrierung monatlich anfällt

Ab dem Wirksamkeitsmonat ist PP.30 in jedem Monat einzureichen, auch als Nullmeldung ohne Umsatz. Der Vorsteuerabzug setzt eine formal vollständige Tax Invoice voraus; Kassenbelege, Chatnachweise oder Überweisungsbestätigungen genügen nicht. Wir sortieren solche Belege bereits im Eingang aus und fordern korrekte Rechnungen an, statt die Streichung erst in der Jahresprüfung zu erleben.

Auslandszahlungen verdienen besondere Aufmerksamkeit: Bei Servicegebühren ins Ausland können Umsatzsteuerabführung und Quellensteuer gleichzeitig anfallen, mit getrennten Meldungen und getrennten Fristen. Wird eine der beiden vergessen, entstehen Zuschläge.

Umfang und Grenzen unserer Zusage

Wir liefern die Beurteilungsgrundlage, das vollständige Unterlagenpaket und die Begleitung durch Antrag, Ortsbesichtigung und die ersten Meldemonate. Zusagen wie „keine Registrierung erforderlich“ oder „Zuschläge werden sicher erlassen“ geben wir nicht ab, weil das von Sachverhalt und behördlicher Würdigung abhängt. Unsere Aufgabe ist ein klarer Sachverhalt, vollständige Unterlagen und gehaltene Fristen.

Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen

Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.

Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?

Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.

Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?

Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.

Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?

Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.

Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?

Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.

Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?

Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?

Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten

Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.

  • Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
  • Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
  • Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
  • Jahresabschlussentwurf und Fristenplan

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Kontakt: 092-0170000 · contact@thailaw-accounting.co.th · LINE @THAIL · Mo–Fr 09:00–18:00 (Mon–Fri 09:00–18:00)