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Wirtschaftsrecht · deutschsprachige Betreuung

Eine rechtliche Entscheidung ist erst abgeschlossen, wenn sie verbucht ist

Bei einer thailändischen Tochtergesellschaft lässt sich kaum eine Rechtsfrage rein juristisch abschließen. Die Formulierung im Vertrag entscheidet über die Periode der Umsatzerfassung, und der Inhalt einer Aufhebungsvereinbarung darüber, ob die Zahlung als Aufwand anerkannt wird. Wir prüfen Klausel und steuerliche Behandlung gemeinsam: zuerst legen wir die Reihenfolge der Einreichungen fest, danach den Wortlaut.

Vier häufige Anliegen

  • Vertragsprüfung vor der Unterschrift: Umfang der Vertretungsmacht, Konkretheit der Leistungsanlage, Abgrenzung von Vertragsstrafe und Schadensersatz.
  • Gesellschafter und Geschäftsführung: registrierte Befugnisse, Protokollführung, Quellensteuer bei Dividenden und Anteilsübertragungen.
  • Kündigung und Arbeitsstreitigkeiten: Abmahnungsverfahren, Einordnung der Zahlungen, Zeitpunkt der Endabrechnung und der Abmeldung von der Sozialversicherung.
  • Steuerprüfung und korrigierte Erklärungen: erst Belege ordnen, dann antworten — ungeprüfte Zahlen bestätigen wir nicht schriftlich.

Die Reihenfolge wirkt stärker als der Wortlaut

Bei identischem Vergleichsinhalt fällt das steuerliche Ergebnis unterschiedlich aus, je nachdem ob zuerst unterschrieben oder zuerst erklärt wurde. Gleiches gilt bei Trennungen: weichen die Daten von Zahlungsbeleg und Personalunterlagen voneinander ab, wird zusätzlicher Nachweis für den Aufwand verlangt. Deshalb beginnen wir mit einem Fristenplan für Steuern und Sozialversicherung und passen die Klauseln daran an, damit sich die Unterlagen nicht widersprechen.

Was wir betreuen und was wir weitergeben

Auf dieser Website betreuen wir Wirtschaftsrecht mit direktem Bezug zu Buchhaltung und Steuern: Prüfung und Erstellung von Verträgen, Gesellschafts- und Anteilsunterlagen, arbeitsrechtliche Dokumente und Schriftverkehr mit der Steuerbehörde. Gerichtsverfahren und Auftritte vor Gericht übernimmt das Team von tla.co.th, Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten durch einen Anwalt mit Notarqualifikation übernimmt thai-law.co.th. Die Übergabe erfolgt anhand derselben Unterlagen; den Hintergrund müssen Sie nicht erneut erklären.

Einsatzgebiet

Eigene Büros bestehen in Khon Kaen (Hauptsitz) und in Bangkok, Bezirk Wang Thonglang. In weiteren Provinzen arbeiten wir mit Partnerbüros vor Ort zusammen, während Unterlagen und steuerliche Beurteilung durchgehend beim gleichen Team bleiben. Der Dokumentenaustausch ist vollständig online möglich, Schritte ohne Präsenzpflicht laufen per Videokonferenz.

Zu den Fragen und Antworten auf Deutsch

Buchhaltung, Mehrwertsteuer, Jahresabschluss und Prüfungen — nach Themen auf Deutsch erläutert.

Weitere Themen

Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen

Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.

Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?

Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.

Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?

Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.

Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?

Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.

Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?

Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.

Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?

Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?

Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten

Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.

  • Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
  • Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
  • Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
  • Jahresabschlussentwurf und Fristenplan

Seiten für Ihre Region

Kontakt: 092-0170000 · contact@thaiaccounting.co.th · LINE @THAIL · Mo–Fr 09:00–18:00 (Mon–Fri 09:00–18:00)