Quellensteuer · deutschsprachige Betreuung
Quellensteuer gehört in die Zahlungsfreigabe, nicht in die Nachbearbeitung
In Thailand entstehen mit jeder Auszahlung an Dritte drei Pflichten gleichzeitig: einbehalten, bescheinigen, anmelden. Ausschlaggebend ist der Tag der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum. Eine Ende September geleistete Anzahlung löst die Anmeldung für Oktober aus, auch wenn die Leistung noch nicht begonnen hat. Wir setzen die Satzprüfung deshalb vor die Freigabe, damit nach der Überweisung nichts mehr korrigiert werden muss.
Zuerst die Art der Zahlung klären
- Empfänger natürliche Person oder Gesellschaft: davon hängt ab, ob PND.3 oder PND.53 einzureichen ist.
- Handelt es sich um Dienstleistung, Miete, Transport, Werbung oder Beratungshonorar.
- Grenzüberschreitende Zahlung: hier ist vorab zu prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen greift.
- Anzahlungen und Kautionen: entscheidend ist, ob bereits eine abzugspflichtige Zahlung vorliegt.
Drei Fehler, die uns regelmäßig begegnen
Erstens die fehlende oder verspätete Bescheinigung. Ohne sie kann der Lieferant den Betrag nicht anrechnen; die Folge sind zurückgehaltene Zahlungen und Nacharbeit. Die Bescheinigung gehört zum Zahlungszeitpunkt, ein Duplikat bleibt im Bestand.
Zweitens die Anmeldung nach Rechnungsdatum. Liegt die Rechnung im Vormonat und die Zahlung im Folgemonat, verschiebt sich die Periode; Korrekturanmeldung und Verspätungszuschlag kommen zusammen.
Drittens die Vermischung von durchlaufenden Auslagen und Honorar in einer Rechnung. Auslagen sind kein Ertrag des Empfängers; nachträgliches Auseinandernehmen ist deutlich aufwendiger als eine getrennte Rechnungsstellung von Anfang an.
Was wir monatlich übernehmen
Wir prüfen die Zahlungsliste Position für Position auf Art und Satz, führen ein Nummernverzeichnis der ausgestellten Bescheinigungen, reichen PND.3 und PND.53 fristgerecht ein und stimmen die Bescheinigungen mit den Bankbelegen ab. Zum Jahresabschluss ist dieses Verzeichnis der unmittelbare Nachweis für die Anrechnung, ohne nachträgliche Belegsuche.
Grenzen unserer Leistung
Der Satz folgt dem tatsächlichen Inhalt des Geschäfts und dem Vertrag. Wir dokumentieren die Begründung schriftlich, ändern aber keine Leistungsbeschreibung, um einen niedrigeren Satz zu erreichen. Wo die Behörde anders werten kann, legen wir vorher beide Behandlungswege samt Risiko offen und lassen die Entscheidung bei der Geschäftsführung.
Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen
Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.
Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?
Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.
Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?
Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.
Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?
Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.
Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?
Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.
Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?
Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.
Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?
Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten
Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.
- Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
- Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
- Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
- Jahresabschlussentwurf und Fristenplan
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Kontakt: 092-0170000 · contact@thailaw-accounting.co.th · LINE @THAIL · Mo–Fr 09:00–18:00 (Mon–Fri 09:00–18:00)